Unfallabwicklung auch Online

Verkehrsunfall mit ihrem Elektrofahrzeug?

Handeln Sie richtig!

WIR REGULIEREN FÜR SIE! Das BUNDESWEIT!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind grundsätzlich der Unfallverursacher und die Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenkosten, Heilbehandlungsaufwendungen etc.) zu erstatten.
Nicht selten sind es jedoch die Haftpflichtversicherer, die naturgemäß versuchen, Kostenpositionen (auch unzulässig) zu „drücken“ und mitunter auch Zeit zu schinden.

Bei Elektrofahrzeugen bestehen zudem Besonderheiten bei der Unfallregulierung und es ist zum Beispiel sehr wichtig, dass geschulte Hochvoltgutachter das Schadensgutachten erstatten.

Nur diese können einschätzen, ob die Elektronik und die Akkus des Fahrzeugs Schaden genommen haben könnten und daher eingehend geprüft werden müssen.


Daher: Handeln Sie von Anfang an richtig! Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall mit ihrem Elektrofahrzeug, dieses BUNDESWEIT!

Hier erfahren Sie was Sie dafür machen müssen!

Am Unfallort


Sichern Sie die Unfallstelle ab!



Rufen Sie die Polizei!



Helfen Sie verletzten Personen!



Dokumentieren Sie (wenn möglich) die Unfallstelle (Fotos, Skizze)!



Wenn vorhanden, notieren Sie die Anschriften von Zeugen!



Verlangen Sie von dem Unfallgegner dessen gesamten Daten (Personalausweis, Versichertenkarte)!



Nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten diskutieren.


 

Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben oder die Schuldfrage nicht geklärt ist, können wir Ihnen nur anraten, einen verkehrsrechtsversierten Rechtsanwalt zu konsultieren – die Kosten für diesen sind grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. von der Haftpflichtversicherung zu tragen, so Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen hier die Kosten des beauftragten Rechtsanwalt.

Wir übernehmen für Sie von Anfang an jedwede Korrespondenz mit der Gegenseite! Die Haftpflichtversicherungen versuchen alles, mitunter auch Unzulässiges, um die Schadenersatzansprüche (s.o.) des Unfallgeschädigten zu kürzen.
Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen geigneten Hochvoltgutachter
bewerten – unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen, spezialisierten Sachverständigen zusammen; nicht selten versuchen die Versicherungen, „ihre“ Gutachter hier ins Spiel zu bringen.

Zu Ihren Ansprüchen zählen:


Sachschaden



Abschlepp- und Reparaturkosten



Gutachterkosten



Unfallpauschale



Wertminderung des Fahrzeugs



Mietwagenkosten/Nutzungsausfall



Anmelde- und Abmeldekosten



Schmerzensgeld



Verdienstausfall



Haushaltsführungsschäden




Hinterbliebenengeld

SCHADENSMELDUNG AUCH ONLINE


Neben den üblichen Wegen, wie Telefon (0381 4996805), Fax (0381 4996826) oder Mail an info@svenrathjens.com, können Sie hier unten auf der Seite zur Unfallmeldung ganz einfach das Kontaktformular nutzen und uns so mit der Unfallregulierung beauftragen. Mit dem Kontaktformular können Sie die notwenigen Unterlagen und Formulare hochladen und uns so bereits direkt von dieser Internetseite aus übersenden. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen, im Regelfall per Email, in Verbindung und werden Ihnen mitteilen, ob wir noch etwas von Ihnen benötigen und wenn ja, was das ist.


Die Bearbeitung der Unfallregulierung erfolgt sodann, wenn Sie es wünschen, ONLINE via Mail
und, so notwendig, mittels Telefon/Skype/Zoom/Messenger/WhatsApp oder
mittels unseres Videokonferenzsystem 3CX
(hier schicken wir Ihnen einfach einen Link, den Sie im Browser öffnen können).



Im Regelfall benötigen wir von Ihnen zur Unfallregulierung neben einem Gutachten zur Schadenshöhe am Fahrzeug, die nachfolgenden, hier direkt herunterladbaren, Dokumente und Formulare. Diese können Sie direkt als PDF runterladen, am Rechner, zum Beispiel mit dem kostenlosen Acrobat Reader, ausfüllen und im Kontaktformular zusammen mit Ihrer Nachricht an uns hochladen:

Hier nachfolgend finden Sie unser Kontaktformular mit der Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Anwälte zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

KONTAKTFORMULAR UNFALLREGULIERUNG