Das Recht der Elektromobilität


Das Recht der Elektromobilität beinhaltet zum Beispiel verschiedenste allgemeine verkehrsrechtliche Rechtsgebiete wie die der Unfallabwicklung und der Bußgeldsachen.


Während Bußgeldsachen mit einem Elektrofahrzeug grundsätzlich keine Unterschiede zu kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen aufweisen, ist die Unfallabwicklung bei einem Elektrofahrzeug schon wesentlich anders, den hier gilt es die Besonderheiten eines Elektrofahrzeugs und die oftmals damit einhergehende komplizierte Schadensbeseitigung zu beachten.

 



Wir arbeiten hier bundesweit mit speziell für Elektrofahrzeugen geschulten Gutachtern zusammen, die über eine Hochvoltausbildung verfügen und so einschätzen können, wie umfangreich eine Elektrofahrzeug bei dem entsprechenden Schadensbild begutachtet werden muss und wie umfangreich die Reparatur werden wird.

Denn gerade die komplizierte Elektronik und die Akkus eines Elektrofahrzeuges bedürfen im Falle eines Unfalles einer eingehenden Begutachtung um Folgeschäden und mögliche unfallbedingte Gefahren durch das Fahrzeug auszuschließen. Daher sind die Gutachten einen Elektrofahrzeugen wesentlich umfangreicher als bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen

Auch sind die Reparaturzeiten bei Elektrofahrzeugen wesentlich länger.

Dieses führt dann oftmals dazu, dass die gegnerischen Versicherungen Streichungen von Schadenpositionen vornehmen, gegen die es anzugehen gilt.

Doch das Recht der Elektromobilität geht noch wesentlich weiter. Hier eine kurze Auflistung der weiteren Rechtsgebiete:

1. Zivilrechtliche Auseinandersetzung beim Fahrzeugkauf/verkauf
2. Fahrzeugmängel beim Kauf oder nach Reparaturen
3. Abnahmen und Eintragungen nach der StVZO im Bereich der Fahrzeugveredelung (Tuning)
4. Fördermöglichkeiten im Bereich der Elektromobilität
5. Datenschutzrechtliche Besonderheiten durch fahrzeugspezifische Datenaufzeichnungen
6. Elektroroller und ihre verkehrsrechtliche Behandlung
7. E-Bikes/Pedelecs und ihre verkehrsrechtliche Behandlung

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